Riester-Rente darf nicht auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
Neue Argumente und auch ein klares Votum bringt der GDV zum Thema Riester-Rente ins Spiel. Zunächst einmal distanziert er sich klar von der bisherigen Praxis, die Riester-Rente auf die Grundsicherung anzurechnen. ?Wir fordern seit längerem, die Vollanrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter aufzuheben. Es sind schnelle politische Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass sich [...]
(vom 28. Jan. 2008 - 10:31)
(Quelle: http://www.abakus24.de/blog/index.php/83/83/)
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