Krankenkassen-Fusionen dürfen nicht vom Kartellamt gestört werden


Die Richter des Landessozialgerichts Hessen kamen zu dem Urteil, dass das Bundeskartellamt bei einem Zusammenschluss zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen nicht intervenieren darf. Das gilt sogar dann, wenn die Behörde vermutet, dass der Zusammenschluss wettbewerbsgefährdend ist (Az.: L1 KR 89/10 KL). Darüber hinaus hat das Kartellamt sich auch aus den Angelegenheiten rund um die Erhebung der [...]

(vom 21. Nov. 2011 - 12:00)
(Quelle: http://www.abakus24.de/blog/index.php/650/krankenkassen-fusionen-duerfen-nicht-vom-kartellamt-gestoert-werden/)

zurück zu News