Dreijährige PKV Wartefrist greift auch in Sonderfällen


Wer ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer beginnt, kann nicht innerhalb kürzester Zeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Schuld daran trägt die dreijährige Wartefrist, die im Rahmen der letzten Gesundheitsreform verabschiedet wurde: Arbeitnehmer müssen mindestens drei Jahre lang gesetzlich krankenversichert gewesen sein, damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung zulässig ist.
Diese Regelung gilt auch [...]

(vom 02. Jun. 2010 - 08:05)
(Quelle: http://www.abakus24.de/blog/index.php/421/dreijaehrige-pkv-wartefrist-greift-auch-in-sonderfaellen/)

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