Bundesverfassungsgericht: Keine Änderungen bei der Privaten Krankenversicherung


Mit der im Jahr 2007 verabschiedeten Gesundheitsreform können sich die Anbieter von privaten Krankenversicherungen nur bedingt anfreunden: Aus ihrer Sicht wird es den Bürgern erschwert, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln. Außerdem halten es die PKV Anbieter für ungerecht, den Basistarif anbieten zu müssen. Aus diesem Grund haben sich 29 Versicherer zusammengeschlossen [...]

(vom 15. Jun. 2009 - 14:00)
(Quelle: http://www.abakus24.de/blog/index.php/270/bundesverfassungsgericht-keine-aenderungen-bei-der-privaten-krankenversicherung/)

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