Außerordentliche Erhöhungen der Beiträge zur Gesetzlichen Krankversicherung
Mit Beginn des Jahres ist der von der Bundesregierung beschlossene Gesundheitsfonds in Kraft getreten. Dadurch hat sich ein Umverteilungssystem der gezahlten Beiträge von der Regierung an die jeweiligen Krankenkassen ergeben, welches das vorherige relativ autonome Wirtschaften der Krankenversicherungen abgelöst hat. Die Festlegung des für alle gültigen Beitragssatzes von 15,5 Prozent bedeutet für die meisten Versicherten [...]
(vom 30. Jan. 2009 - 09:56)
(Quelle: http://www.abakus24.de/blog/index.php/211/ausserordentliche-erhoehungen-der-beitraege-zur-gesetzlichen-krankversicherung/)
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