Informationen zur Privaten Krankenversicherung ( PKV )
Soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder mich privat versichern?
Diese Frage quält über sechs Millionen Bundesbürger, für die die Möglichkeit besteht, sich selbst und Familienangehörige privat zu versichern. Grund: Ihr Einkommen liegt über der Jahresentgeltgrenze. Als Hauptkriterium für eine Entscheidung sollte die Familienplanung dienen - bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten die private Krankenversicherung zu prüferieren. Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt, können diese über eine private Zusatzversorgung eingekauft werden.
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Die private Krankheitskostenvollversicherung bietet Ihnen u.a.:
- Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses,
- Status des Privatpatienten bei Ärzten und in Krankenhäusern (optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets),
- Erstattung der Kosten für Zahnersatz von mindestens 60 Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100
Prozent steigerbar), - Je nach Tarif Einbettzimmer und Chefarztbehandlung,
- Je nach Tarif Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte,
- Je nach Tarif Erstattung der Kosten für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, Krankenversicherungsschutz außerhalb des Heimatlandes.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Alle *Angestellten, Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-pflichtgrenze in West- und Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsangleichung. Die Einkommensgrenze beträgt für *Angestellte ab 2005: Monatliches Bruttoeinkommen 3.900 Euro oder Jährlich 46.800 Euro. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung für wenige Euro im Monat:
Zum Angebot der Zusatzversicherung (Arbeitnehmer unter 3900 Euro/Monat)
Zum Angebot der Privaten Krankenversicherung
Die teuersten und bekanntesten Versicherungen sind nicht immer gleich die besten! Wir errechnen Ihnen Angebote mit einem ausgewogenen Preis-/Leistungsverhältnis. Auch die kleinen und billigen Gesellschaften könnten zu Ihnen passen.
Wann kann ich mich als Student privat Krankenversichern?
Befreiung von der Versicherungspflicht und Lebensalter Wenn eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt oder das 30. Lebensjahr überschritten ist. Als Studentin oder Student werden auch nicht die Personen versichert, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind.
Wie funktioniert eine Befreiung von der Versicherungspflicht?
Die Befreiung kann bereits vor dem Beginn des Studiums beantragt werden, so dass die Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt. Unabhängig davon kann aber auch noch in den ersten drei Monaten zu Beginn der Versicherungspflicht ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die Befreiung wird ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wirksam, sonst vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. Zuständig für den Befreiungsantrag ist die Ortskrankenkasse am Wohnort oder Studienort. Bestand bereits eine studentische Pflichtversicherung, ist der Befreiungsantrag an die Kasse zu richten, bei der der Student zuletzt versichert war. Das kann auch eine Ersatzkasse sein. Ein privater Versicherungsschutz muss für die Befreiung nicht nachgewiesen werden.
Ende der Familienhilfe
Wenn kein Anspruch mehr auf Familienhilfe (über die Eltern versichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht (in der Regel bei Männer bis zum 27. Lebensjahr und bei Frauen bis zum 25. Lebensjahr).
Versicherungspflicht und Beendigung der Versicherungspflicht Ein Student, der als solcher in Eigenschaft als Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn seines Studiums eine gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen hat ist Versicherungspflichtig, bis nach der Vollendung des 14. Fachsemesters, bis nach Vollendung des 30. Lebensjahres, bis nach seiner Exmatrikulation. (bei bestimmten Sonderfällen sind Ausnahmeregelungen möglich)
Was gilt nicht als Studium?
Nicht als Studium gilt der Besuch von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Akademien (soweit diese nicht Hochschulen sind), Fachschulen, Berufsschulen, Colleges usw. Nicht erfasst werden von der studentischen Versicherungspflicht auch Gasthörer an Hochschulen.
zum Angebot der Privaten Krankenversicherung als Student
